Osteopathie wird oft von den gesetzlichen Kassen bezahlt!
Die Osteopathie oder Manuelle Medizin behandelt Funktionsstörungen des Haltungs- und Bewegungsapparates insbesondere der Wirbelsäule.
Diese Funktionsstörungen oder auch Blockierungen werden mit gezielten manuellen Techniken behoben.
Osteopathie ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten, wird aber von nahezu allen Kassen, im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens, anteilig bezahlt. Bei den privaten Krankenversicherungen werden die Kosten in der Regel in voller Höhe übernommen.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).